

Claude verstehen und gezielt nutzen
-
16. Juni 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | Wien
Mag. Christoph Wirl


KI im Unternehmen - Regulatorik, Haftung und Governance
-
22. Juni 2026 | 14:00 - 16:00 Uhr | online
Mag. Walter Pöschl, Mag. Andreas Schütz, LL.M.


Preiserhöhungen souverän verkaufen
-
16. September 2026 | 09:00 - 11:00 Uhr | online
Dipl.-Ing. Jörg Köck


Intensivtraining Ideenmanagement
- Start: 30. September 2026 | 09:00 - 13:00 Uhr | Wien


Kompetenzreihe Finanz-Know-how
- Start: 06. Oktober - 03. November 2026 | online
KI kompakt für Anwender:innen
-
20. Mai 2026 | 14:00 - 16:00 Uhr | online
Mag. Armand Kaáli-Nagy
Die Führungskraft als Innovationsmotor
-
15. Juni 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | Wien
MMag. Michael Walzek
Moderne Führungskommunikation – 25 Tipps in 75 Minuten
-
29. Juni 2026 | 15:00 - 16:15 Uhr | online
Michael Öfner

Künstliche Intelligenz für Vorstände, Geschäftsführer:innen und Entscheider:innen
-
03. Juli 2026 | 09:00 - 12:00 Uhr | Wien
Mag. Armand Kaáli-Nagy
Strategische Personalplanung in der Praxis
-
02. September - 03. September 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | online
Dr. Bernd Kosub
Arbeitsrecht für Führungskräfte
-
23. September 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | Wien
Dr. Wolfgang Auner
Vertriebsrecht kompakt
-
29. September 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | Wien
Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M.
Offboarding
-
30. September 2026 | 09:00 - 13:00 Uhr | Wien
Mag. Thomas Remes
BWL – Basics
-
06. Oktober 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | online
Mag. Andreas Prenner

Zertifizierungstraining Leading SAFe® (SA)
-
07. Oktober - 08. Oktober 2026 | 09:00 - 17:00 Uhr | online
Dr. Wilfried Hajek
Sie tragen Verantwortung für ein Unternehmen oder einen Unternehmensbereich und sind täglich mit den unterschiedlichsten Fragestellungen konfrontiert. Entscheidungen müssen oft unter Zeitdruck getroffen werden.
Finden Sie in unserem Angebot Basis-Wissen für Kernaufgaben der Unternehmensführung, Know-how in Betriebswirtschaftslehre und Rechtsfragen sowie auch weiterführende Inhalte für Spezialaufgaben und Bereiche wie Ideenmanagement, Innovation oder Exportkontrolle.
Was Sie zum Thema Management wissen sollten!
Das ÖPWZ bündelt seit mehr als 75 Jahren österreichische Weiterbildungsangebote für Unternehmen. Im Themenbereich Management & Unternehmenspraxis finden Verantwortliche Seminare zu Unternehmensführung, Arbeitsrecht, Exportkontrolle, Ideenmanagement und KI-Governance. Die folgenden Antworten klären typische Fragen zu Inhalten, Zielgruppen und Nutzen dieser Weiterbildungen.
Seminarwahl, Zielgruppe & Voraussetzungen
Eine Weiterbildung in Managementthemen eignet sich für Fach- und Führungskräfte, Bereichs- und Abteilungsleiter:innen, Projektverantwortliche, Geschäftsführer:innen sowie Compliance- und Rechtsverantwortliche, die betriebswirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Entscheidungen fundiert treffen müssen.
Das ÖPWZ adressiert im Themenbereich Management & Unternehmenspraxis Personen mit Verantwortung für ein gesamtes Unternehmen oder einen Unternehmensbereich. Die Seminare reichen von Kernaufgaben der Unternehmensführung über Betriebswirtschaft und Arbeitsrecht bis zu hoch spezialisierten Themen wie Exportkontrolle (EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821), US-(Re-)Exportkontrolle, Ideenmanagement oder KI-Governance nach dem EU AI Act.
Das Angebot passt sowohl für erfahrene Manager:innen, die aktuelles Fachwissen auffrischen möchten, als auch für Personen, die sich auf neue Verantwortungsbereiche vorbereiten – etwa den Wechsel in eine Exportkontroll-Rolle, eine Geschäftsführung oder eine Position mit arbeitsrechtlicher Personalverantwortung.
Das ÖPWZ bietet im Bereich “Management & Unternehmenspraxis” praxisorientierte Seminare, Lehrgänge und Hybrid-Formate für Führungs- und Entscheidungsaufgaben an. Schwerpunkte sind Unternehmensführung, Arbeitsrecht für Führungskräfte, Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht, Ideenmanagement sowie KI-Regulatorik und -Governance.
Zum aktuellen Programm gehören unter anderem der Lehrgang Exportkontrolle & Export Compliance (3-tägig, hybrid), das Tagesseminar Außenwirtschaftsrecht inklusive EU-Dual-Use-Güterverordnung, das Seminar US-(Re-)Exportkontrolle inklusive US-Embargos & Sanktionen, das Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte, das Kurzformat KI im Unternehmen – Regulatorik, Haftung und Governance sowie das Intensivtraining Ideenmanagement.
Die Seminare werden von österreichischen und international tätigen Expert:innen geleitet – darunter Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag.a Gabriela Scopp, Dr. Wolfgang Auner sowie Mag. Walter Pöschl und Mag. Andreas Schütz, LL.M. Alle Formate sind auf konkrete Anwendungsfälle in österreichischen und international tätigen Unternehmen zugeschnitten.
Das passende Seminar ergibt sich aus drei Fragen: Welches konkrete Problem wollen Sie lösen? Welche Entscheidungssituation bereiten Sie vor? Welche rechtlichen, strategischen oder organisatorischen Lücken möchten Sie schließen?
Für Führungskräfte mit Personalverantwortung ist das Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte der Einstiegspunkt, weil es rechtssichere Entscheidungen bei Einstellung, Weisung, Kündigung und Dienstvertrag adressiert. Unternehmen mit internationalem Warenverkehr profitieren vom Lehrgang Exportkontrolle & Export Compliance oder – bei US-Bezug – vom Seminar US-(Re-)Exportkontrolle. Wer Innovation systematisch organisieren will, findet im Intensivtraining Ideenmanagement praxiserprobte Werkzeuge. Geschäftsführer:innen und Vorstände, die KI-Einsatz regulatorisch absichern müssen (EU AI Act, Haftungsfragen), sind mit KI im Unternehmen – Regulatorik, Haftung und Governance gut beraten.
Bei Unsicherheit empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch über die ÖPWZ-Beratung – so lässt sich anhand Ihrer konkreten Aufgaben und Unternehmenssituation das passende Format identifizieren.
Für die meisten Seminare im Bereich “Management & Unternehmenspraxis” sind keine formalen Bildungsvoraussetzungen nötig. Entscheidend sind Berufserfahrung, ein Bezug zum Thema im eigenen Aufgabenbereich und das Interesse, Wissen unmittelbar in der Praxis anzuwenden.
Bei spezialisierten Lehrgängen – etwa Exportkontrolle & Export Compliance – ist es vorteilhaft, wenn Teilnehmer:innen bereits mit Außenhandel, Zollabwicklung oder Compliance-Prozessen in Berührung stehen. Beim Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte wird keine juristische Vorbildung erwartet; das Seminar ist bewusst für Nicht-Jurist:innen mit Personalverantwortung konzipiert.
Wichtiger als ein formaler Titel ist die Frage, ob die Inhalte zu Ihrem aktuellen Verantwortungsbereich passen. Die Seminarbeschreibungen auf opwz.com enthalten dazu jeweils konkrete Zielgruppenangaben.
Management verstehen: Begriffe, Aufgaben, Kompetenzen
Management bezeichnet die zielgerichtete Steuerung von Unternehmen, Bereichen, Teams oder Projekten. Die klassischen fünf Managementfunktionen sind Planung, Organisation, Personalführung, Koordination und Kontrolle. Management verbindet wirtschaftliche Steuerung mit der Fähigkeit, Entscheidungen unter Unsicherheit und Zeitdruck zu treffen und Ergebnisse verantwortungsvoll umzusetzen.
Manager:innen planen, organisieren, koordinieren und kontrollieren Abläufe, setzen Prioritäten, entwickeln Strategien und tragen Verantwortung dafür, dass betriebliche Ziele erreicht werden. Sie berücksichtigen dabei wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen – in Österreich insbesondere Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und zunehmend regulatorische Anforderungen wie den EU AI Act oder das Außenwirtschaftsrecht.
Je nach Funktion kommen spezifische Aufgaben hinzu: Geschäftsführer:innen die Gesamtsteuerung inklusive Haftungsrisiken, CFOs verantworten Controlling und Finanzierung, HR-Leitungen Personalstrategie, Exportverantwortliche die Einhaltung von EU- und US-Exportkontrollvorschriften. Management ist daher weniger ein einzelner Beruf als ein Bündel an Verantwortungsrollen.
In einer Management-Weiterbildung beim ÖPWZ erwerben Teilnehmer:innen fachliche, methodische und rechtliche Kompetenzen, die unmittelbar im Berufsalltag anwendbar sind. Dazu zählen betriebswirtschaftliches Verständnis, Entscheidungsfähigkeit unter Unsicherheit, rechtliche Sicherheit, strukturierte Problemlösung und Innovationskompetenz.
Ein konkretes Beispiel ist das Intensivtraining Ideenmanagement: Dort lernen Teilnehmer:innen, ein Ideenmanagement-System im Unternehmen aufzubauen, Prozesse und Organisationsformen zu gestalten, die Wirksamkeit messbar zu machen und Schlüsselkompetenzen für Ideenmanager:innen zu entwickeln. Im Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte geht es dagegen um Einstellungs-, Weisungs- und Beendigungsrecht – also um die rechtssichere Ausübung der Führungsrolle im österreichischen Arbeitsrecht.
Besonders gefragt sind heute Entscheidungsfähigkeit unter Unsicherheit, strategisches Denken, Kommunikationsstärke, rechtliches und wirtschaftliches Urteilsvermögen sowie der souveräne Umgang mit regulatorischen Neuerungen. Letzteres betrifft vor allem KI-Governance nach dem EU AI Act, Sanktions- und Exportkontrollrecht (EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821, US-EAR/ITAR) sowie ESG- und Compliance-Themen. Das ÖPWZ verbindet in seinem Angebot klassische Managementthemen mit diesen aktuellen Anforderungen.
Das klassische Modell nennt fünf Managementfunktionen: Planung, Organisation, Personalführung, Koordination und Kontrolle. Ein reduziertes Modell spricht von vier Funktionen – Planung, Organisation, Führung und Kontrolle. Beide Modelle beschreiben im Kern denselben Steuerungszyklus: Ziele setzen, Ressourcen einsetzen, Menschen führen, Ergebnisse bewerten.
Manager:in ist weniger ein geschützter Ausbildungsberuf als eine Funktionsrolle mit Verantwortung für Steuerung und Ergebnisse. In Österreich führen viele Wege in Managementpositionen – über eine fachliche Spezialisierung, eine Projekt- oder Teamleitung, eine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Ausbildung oder eine klassische Führungslaufbahn. Entscheidend sind Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft und fortlaufende Weiterbildung, nicht ein einzelner Titel.
Management-Planung findet auf drei Ebenen statt: strategisch (langfristige Richtung, meist 3–5 Jahre), taktisch (mittelfristige Ausgestaltung, 1–3 Jahre) und operativ (tägliche Umsetzung). Ergänzend wird in volatilen Märkten zunehmend mit Szenario-Planung gearbeitet, also der systematischen Durchrechnung mehrerer möglicher Zukunftsvarianten.
Die 5 M bezeichnen die klassischen betrieblichen Ressourcen: Mensch (Human Resources), Maschine (Anlagen, IT), Material (Roh- und Hilfsstoffe), Methode (Prozesse, Verfahren) und Mittel/Money (finanzielle Ressourcen). Das Modell wird häufig zur Strukturierung betrieblicher Steuerungsaufgaben und Prozessanalysen verwendet.
Die vier häufig genannten klassischen Führungsstile sind autoritär, kooperativ, partizipativ und laissez-faire. In der Praxis ist situatives Führen – die flexible Anpassung des Stils an Aufgabe, Reifegrad und Kontext des Teams – meist wirksamer als ein fixer Einzelstil. Typische Führungsinstrumente zur Umsetzung sind Zielvereinbarungen, strukturierte Feedbackgespräche, Delegation, Mitarbeiter:innengespräche und Leistungsbeurteilungen.
Die 30-60-90-Regel beschreibt die ersten drei Phasen beim Start in einer neuen Führungsrolle. Tage 1 - 30: verstehen (Team, Prozesse, Kultur, Stakeholder). Tage 31 - 60: Prioritäten setzen und tragfähige Beziehungen aufbauen. Tage 61 - 90: erste sichtbare Ergebnisse liefern und Veränderungen anstoßen. Das Modell ist eine Orientierungshilfe, keine starre Vorgabe – gerade in regulierten Branchen oder bei komplexen Sanierungen können die Phasen deutlich länger dauern.
Die 70-20-10-Regel ist ein Lernmodell: Rund 70 % der beruflichen Lernerfahrung entstehen durch praktische Arbeit („learning by doing"), 20 % durch den Austausch mit anderen (Mentoring, Feedback, Peer Learning) und 10 % durch formale Weiterbildung. Die Regel wird häufig als Orientierungsrahmen für Personalentwicklungsstrategien verwendet, ist aber kein starres Naturgesetz – gerade in stark regulierten Bereichen wie Exportkontrolle oder Arbeitsrecht ist der Anteil formaler Weiterbildung deutlich höher.
Ein Managementtraining in Österreich lohnt sich, weil viele Management-Entscheidungen einen konkret österreichischen oder europäischen Rechtsrahmen haben: Arbeits- und Angestelltengesetz, Gesellschafts- und Haftungsrecht, EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821, EU AI Act, ESG-Richtlinien wie CSRD. Allgemein gehaltene internationale Kurse bilden diesen Rahmen häufig nicht ab.
Das ÖPWZ ist als österreichisches Weiterbildungsinstitut seit 1950 auf genau diese Schnittstelle spezialisiert und zertifiziert: betriebswirtschaftliche Steuerung plus österreichischer und EU-Rechtsrahmen plus praxisnahe Umsetzung. Die Trainer:innen sind in der österreichischen Beratungs-, Rechts- und Unternehmenspraxis verankert.
Exportkontrolle & Export Compliance
Hinweis zum rechtlichen Rahmen: Die folgenden Antworten geben einen Überblick nach bestem Wissensstand (Stand April 2026), ersetzen aber keine rechtliche Einzelfallberatung. Rechtsgrundlagen in der EU sind insbesondere die Verordnung (EU) 2021/821 über die Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use), das österreichische Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnungen und einschlägige Sanktionsverordnungen.
Exportkontrolle verpflichtet Unternehmen zu prüfen, ob sie bestimmte Waren, Software, Technologien oder technische Unterstützung in ein anderes Land liefern dürfen. Nicht alles ist frei exportierbar: Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter und viele digitale Produkte können genehmigungspflichtig oder verboten sein – abhängig von Gut, Bestimmungsland, Empfänger:in, Endverwender:in und geplantem Endverwendungszweck. (Stand April 2026)
Für österreichische Unternehmen ist bei Dual-Use-Gütern vor allem die EU-Verordnung 2021/821 unmittelbar anwendbares Recht. Hinzu kommen das österreichische Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnungen, einschlägige EU-Sanktionsverordnungen (z.B. gegen Russland, Belarus, Iran) und – bei US-Bezug (US-Ursprung von Komponenten, Software oder Technologie) – die US-Vorschriften EAR und ITAR. Das ÖPWZ deckt diesen Gesamtrahmen mit den Seminaren Außenwirtschaftsrecht | EU-Dual-Use-Güterverordnung, Militärgüter | Embargos und Sanktionen sowie US-(Re-)Exportkontrolle ab. (Stand April 2026)
Ein:e Exportkontrollbeauftragte:r verantwortet die rechtskonforme Prüfung und Dokumentation aller exportrelevanten Geschäftsvorgänge im Unternehmen. Zu den Kernaufgaben zählen Güterklassifizierung (Abgleich mit Dual-Use-Listen), Länder- und Sanktionslistenprüfung, Prüfung der Endverwendung, Beantragung erforderlicher Genehmigungen, Aufbau und Pflege eines Internen Compliance-Programms (ICP) sowie Schulung der betroffenen Mitarbeitenden. Der ÖPWZ-Lehrgang Exportkontrolle & Export Compliance bereitet gezielt auf diese Rolle vor. (Stand April 2026)
In der Praxis lässt sich jede Exportprüfung auf vier Säulen herunterbrechen: (1) Güterprüfung – Was wird exportiert, fällt es unter eine Kontrollliste? (2) Wohin? Länder- und Sanktionsprüfung - In welches Land, gibt es Embargos? (3) Wofür? Endverwendungsprüfung – wofür wird es eingesetzt? (4) Wem? Wer bekommt das Gut, stehen Empfänger:innen/Endverwender:innen auf Sanktionslisten?
Exportkontrollpflichtig sein können physische Güter, Software, Technologie (also technisches Wissen) und in bestimmten Fällen auch technische Unterstützungsleistungen. Besonders relevant sind Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter nach Anhang I und Anhang IV der EU-Verordnung 2021/821 und – bei US-Ursprung – Güter unter EAR/ITAR. Ob ein konkretes Produkt kontrollpflichtig ist, entscheidet die korrekte Klassifizierung. (Stand April 2026)
ITAR (International Traffic in Arms Regulations) regelt US-Verteidigungsgüter und militärnahe technische Daten und wird vom US Department of State über das Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) verwaltet. EAR (Export Administration Regulations) betrifft vor allem kommerzielle und Dual-Use-Güter und wird vom US Department of Commerce über das Bureau of Industry and Security (BIS) administriert. Für österreichische Unternehmen sind beide Regelwerke dann relevant, wenn Güter US-Ursprung haben oder einen bestimmten US-Anteil enthalten (De-minimis-Regel) oder wenn US-Personen/US-Unternehmen an der Transaktion beteiligt sind. Das ÖPWZ-Seminar US-(Re-)Exportkontrolle vertieft genau diese Schnittstelle. (Stand April 2026)
Eine Exportlizenz (bzw. Ausfuhrgenehmigung) ist eine behördliche Genehmigung, die eine bestimmte Ausfuhr rechtlich erlaubt. In Österreich ist für Dual-Use-Güter und Militärgüter das Wirtschaftsministerium zuständig; für Kriegsmaterial das Innenministerium gemeinsam mit Außen- und Verteidigungsministerium. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von Gut, Bestimmungsland, Empfänger:in, Endverwender:in und Endverwendung ab. (Stand April 2026)
Exportkontrolle ist keine Frage der Unternehmensgröße oder Branche, sondern der Geschäftsvorgänge: Jedes Unternehmen, das kontrollpflichtige Güter, Software, Technologie oder technische Unterstützung grenzüberschreitend bereitstellt – auch innerhalb der EU bei bestimmten Gütern – muss die einschlägigen Vorschriften beachten. Das betrifft Industrie ebenso wie Handel, IT-Unternehmen, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen und Dienstleister. Wer unsicher ist, ob Exportkontrolle das eigene Geschäft betrifft, findet im ÖPWZ-Seminar Außenwirtschaftsrecht | EU-Dual-Use-Güterverordnung eine praxisnahe Einordnung. (Stand April 2026)
Exportkontrollen verfolgen zwei Ziele: Sie sollen verhindern, dass sensible Güter und Technologien für militärische, menschenrechtswidrige oder proliferationsrelevante Zwecke missbraucht werden, und sie sind Instrument der EU-Außen- und Sicherheitspolitik – insbesondere über Sanktionsregime. Für Unternehmen bedeuten sie zugleich konkreten Schutz: Ein funktionierendes Internes Compliance-Programm reduziert das Risiko hoher Bußgelder, strafrechtlicher Konsequenzen und Reputationsschäden.
In der Praxis greifen mehrere Kontrolldimensionen gleichzeitig: güterbezogene Kontrollen (listengeführte Dual-Use- und Militärgüter), länderbezogene Kontrollen (Embargos, Länderbeschränkungen), personenbezogene Kontrollen (EU-, UN- und US-Sanktionslisten), endverwendungsbezogene Kontrollen (militärische Endverwendung, Menschenrechtsrisiken) und transaktionsbezogene Kontrollen (Vermittlung, Durchfuhr, technische Unterstützung). Ein vollständiger Prüfprozess deckt alle Dimensionen ab. (Stand April 2026)
Karriere & Entwicklung im Management
Eine Management-Weiterbildung unterstützt den Schritt in eine Führungsposition, die Ausweitung bestehender Verantwortung und die Spezialisierung auf regulatorisch anspruchsvolle Felder. Typische Karriereentwicklungen nach Seminaren im Bereich “Management & Unternehmenspraxis” sind: Wechsel in eine Bereichs- oder Geschäftsführung, Übernahme der Rolle „Ausfuhrverantwortliche:r" oder „Exportkontrollbeauftragte:r", Aufbau einer internen Compliance-Funktion oder die Verantwortung für ein KI-Governance-Programm. Die konkreten Chancen hängen vom Seminar, der bestehenden Erfahrung und dem Unternehmenskontext ab.
Erforderlich sind fachliche Kompetenz, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein tragfähiges Verständnis der betrieblichen Zusammenhänge im jeweiligen Unternehmen. Ein fixer Ausbildungsweg existiert in Österreich nicht – Managementkarrieren entwickeln sich oft aus fachlicher Spezialisierung, Projektverantwortung oder einer stufenweisen Führungslaufbahn. Weiterbildungen wie die Seminare des ÖPWZ im Bereich “Management & Unternehmenspraxis” helfen, dieses Wissen strukturiert und praxisnah aufzubauen.
Ein vollständiges Management-Studium dauert je nach Abschluss mehrere Semester (Bachelor ca. 6 Semester, Master 3 - 4 Semester, MBA berufsbegleitend 1,5 - 2 Jahre). Für viele Führungs- und Fachaufgaben sind gezielte Weiterbildungen jedoch der effizientere Weg: Ein-Tages-Seminare für punktuelle Themen, mehrtägige Lehrgänge für spezialisierte Funktionen (z.B. Exportkontrolle) oder modulare Akademien für umfassende Kompetenzentwicklung. Das ÖPWZ bietet alle drei Formate: vom kurzen Online-Briefing bis zum mehrwöchigen Lehrgang.
Eine:n gute:n Management-Trainer:in zeichnet aus: aktuelle Praxis in der beschriebenen Rolle, methodisch-didaktische Kompetenz, aktuelles Fachwissen inklusive rechtlicher Entwicklungen und die Fähigkeit, komplexe Inhalte auf die konkrete Situation der Teilnehmer:innen zu übertragen. Die ÖPWZ-Trainer:innen kommen typischerweise aus Anwaltskanzleien, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Industrie oder spezialisierten Beratungspraxen – das sorgt dafür, dass die Inhalte dem aktuellen Stand der österreichischen und europäischen Praxis entsprechen.
Spezialthemen: KI-Governance & Ideenmanagement
KI-Governance umfasst alle organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen, mit denen Unternehmen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz verantwortungsvoll steuern. Dazu gehören Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikoklassen gemäß EU AI Act, Zuständigkeiten und Rollen (z.B. KI-Beauftragte), Haftungsregelungen, Daten- und Urheberrechtsfragen, Schulungspflichten (KI-Kompetenz nach Artikel 4 AI Act) und Dokumentation. Das ÖPWZ bietet dazu Spezial-Seminare an.
Ideenmanagement ist der systematische Prozess, mit dem Unternehmen Verbesserungsvorschläge und Innovationsideen ihrer Mitarbeitenden erfassen, bewerten, umsetzen und honorieren. Gut aufgesetztes Ideenmanagement stärkt Innovationskraft, Mitarbeiter:innenbindung und operative Verbesserung gleichermaßen. Das ÖPWZ-Intensivtraining Ideenmanagement vermittelt, wie Organisationsformen, Prozesse, Bewertungskriterien und Erfolgsmessung praxisnah gestaltet werden. Im Forum Ideen & Innovation findet der Erfahrungsaustausch statt.