Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Österreichischen Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrums und der ÖPWZ GmbH (kurz ÖPWZ) für Veranstaltungen, Foren & Netzwerke, Inhouse-Seminare/firmeninterne Trainings, sowie Publikationen

PDF Download  |  TXT Download

Als "Veranstaltung" in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle vom ÖPWZ veranstalteten oder in einer Kooperation veranstalteten Seminare, Lehrgänge, Akademien und Tagungen gemeint.

"Foren & Netzwerke" bezeichnen hier die Wissens- und Erfahrungsaustausch Plattformen des ÖPWZ. Diese sind u.a. Forum Personal, Forum Personalverrechnung, Forum Lehrlingsausbildung, Forum Einkauf, Forum Finanzen, FForum Recht & Compliance und Forum KVP & Innovation.

Als Publikation gelten alle vom ÖPWZ oder gemeinsam mit dem ÖPWZ herausgebrachten Studien, Umfragen, Druckwerke, (Online-)Artikel, Broschüren, Bücher und sonstigen Veröffentlichungen.

I. Geltung

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Veranstalter

Österreichisches Produktivitäts- und
Wirtschaftlichkeits-Zentrum (ÖPWZ)

Vereinsregisternummer: 598402620
Behörde gem. ECG: Bundespolizeidirektion Wien

ÖPWZ GmbH (ÖPWZ)

Firmennummer: FN 518909b
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes, Wien

Rockhgasse 6
1010 Wien
Telefon: +43 1 533 86 36-0
Fax: +43 1 533 86 36-36
E-Mail: office(at)opwz.com
Web: www.opwz.com
UID-Nummer: ATU37676403

Rockhgasse 6
1010 Wien
Telefon: +43 1 533 86 36-0
Fax: +43 1 533 86 36-36
E-Mail: office(at)opwz.com
Web: www.opwz.com
UID-Nummer: ATU74726969

Auf dem jeweiligen Angebotsfolder ist der genaue Veranstalter angeführt.

III. Anmeldung/Bestellung

III.1. zu Veranstaltungen
Die Anmeldungen zu ÖPWZ-Veranstaltungen (inkl. Prüfungen) werden schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf der ÖPWZ-Homepage (www.opwz.com) entgegengenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Jede Anmeldung ist für sieben Kalendertage verbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Anmeldebestätigung (per E-Mail) durch uns als geschlossen. Grundlage für die Anmeldebestätigung sind die angegebenen Daten bei der Anmeldung.

III.2. zu Foren & Netzwerken
Die Anmeldungen zu Foren & Netzwerken werden schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf der jeweiligen Homepage entgegengenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Jede Anmeldung ist für sieben Kalendertage verbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Beitrittsbestätigung (per Post und/oder E-Mail) durch uns als geschlossen. Grundlage für die Beitrittsbestätigung sind die angegebenen Daten bei der Anmeldung.

III.3. für Publikationen
Alle Bestellungen (per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf der ÖPWZ-Homepage/Forum Homepage) von Publikationen gelten als angenommen, wenn der/die BestellerIn nicht innerhalb von sieben Kalendertagen kontaktiert wird und zur Kontaktaufnahme eine gültige E-Mail Adresse angegeben wurde. Ist die Publikation innerhalb von 30 Tagen versandfertig, erfolgt der Versand und die Rechnungslegung ohne weitere Kontaktaufnahme. Ist die Bestellung nicht innerhalb von 30 Tagen versandfertig, kontaktiert das ÖPWZ den/die BestellerIn. Grundlage für die Kontaktaufnahmen, Versandadresse und Rechnung sind die übermittelten Daten bei der Bestellung.

Die Ware kann innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Bestellers/der Bestellerin zurückgeschickt werden, sofern diese nicht entsiegelt ist. Davon ausgenommen sind Bestellungen, bei denen die Publikation per E-Mail versandt wird. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.

IV. Zahlungsbedingungen/Teilnahmegebühr/Mitgliedsbeitrag

IV.1. für Veranstaltungen
Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen schließt alle Kosten ein, die im Angebotsfolder der Veranstaltung unter dem Punkt in organisatorischen Details angegeben sind und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen MWSt. Außer, wenn nicht anders im Angebotsfolder genannt, versteht sich die Teilnahmegebühr ohne Unterbringungs-/Übernachtungskosten. Keinesfalls schließt die Teilnahmegebühr allfällige Reisekosten mit ein.

Die Zulassungsvoraussetzung bei Prüfungen ist, außer sie sind im Angebotsfolder anders geregelt, mindestens der Besuch der kompletten Ausbildung und die erfolgte Zahlung der Teilnahmegebühr.

IV.2. für Foren & Netzwerke
Der auf der jeweiligen Forum-Homepage bekanntgegebene Mitgliedsbeitrag wird jährlich zuzüglich der gesetzlichen MWSt. verrechnet. Keinesfalls schließt der Mitgliedsbeitrag allfällige Reise-, Unterbringungs- und Übernachtungskosten mit ein.

IV.3. für Veranstaltungen, Foren & Netzwerke und Publikationen
Jede/r TeilnehmerIn, jedes Forum/Netzwerk-Mitglied, jede/r BestellerIn bzw. der/die jeweilige RechnungsempfängerIn gemäß den Anmelde-/Bestelldaten (z.B. Dienstgeber) erhält für die Veranstaltung/ Mitgliedschaft/ Bestellung eine Rechnung. Grundlage für diese Rechnung sind die Angaben bei der Anmeldung/Bestellung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge unverzüglich auf das angegebene ÖPWZ-Konto zu überweisen. Kosten, die aufgrund des vom Rechnungsempfänger verschuldeten Zahlungsverzuges entstehen (Verzugszinsen in Höhe von 10 % jährlich, Mahnkosten, Inkassokosten usw.) sind vom/von der RechnungsempfängerIn zu ersetzen, sofern er das Nichtverschulden nicht nachweisen kann.

IV.4. für Veranstaltungen mit Kostenübernahme durch das AMS, WAFF und dergleichen
Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich, die von einer Förderstelle übernommenen Kosten zu übernehmen, wenn die Förderstelle diese aus welchen Gründen auch immer nicht bezahlt, solange kein Verschulden auf Seiten des ÖPWZ vorliegt.

Die Übernahme der Kosten erfolgt insbesondere wenn
- die gebuchte Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wurde
- die Kostenübernahme widerrufen wird, die Buchung kostenpflichtig storniert wird oder sonstige Gründe bei der/dem TeilnehmerIn bestehen, die eine Zahlung der Kosten/Stornokosten durch die Förderstelle ausschließt.

V. Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

V.1. für Veranstaltungen/Foren & Netzwerke
Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung/Forum & Netzwerk im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder E-Mail, und ist der/die TeilnehmerIn/das Einzelmitglied Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) – gerechnet ab Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.

V.2. für Publikationen
Erfolgt die Bestellung einer Publikation im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder E-Mail, steht dem/der BestellerIn als Verbraucher im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Publikationen, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab Vertragsabschluss per E-Mail an BestellerInnen geschickt wurden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.

VI. Anmelderücktritt/Storno/Umbuchung

VI.1. für Veranstaltungen
Ist eine Teilnahme für den/die TeilnehmerIn aus welchem Grund auch immer nicht möglich, kann bis spätestens zum Beginn einer Veranstaltung ein/e ErsatzteilnehmerIn schriftlich genannt werden. Nach Beginn der ersten (bei modularen) Veranstaltung ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin nicht mehr möglich. Ein Anmelderücktritt/Storno einer Veranstaltung muss schriftlich bis zum Werktag (ausgenommen Samstag) vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Es sind folgende Stornofristen zu beachten – sofern nicht am Programmfolder anders angegeben:

Bei Lehrgängen, Akademien und Tagungen: bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zuzügl. 20 % MWSt.)

Bei Seminaren: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zuzügl. 20 % MWSt.)

Bei Prüfungen: Wenn am Angebotsfolder keine anderen Fristen angegeben sind, bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn.

Ab dem (ersten) Tag der Veranstaltung ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen/-teilen erfolgt keine anteilige Rückerstattung. In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Erscheint der/die TeilnehmerIn nicht zur Veranstaltung und wurde auch kein/e ErsatzteilnehmerIn genannt, ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

VI.2. für Foren & Netzwerke
Die Mitgliedschaft der einzelnen Foren und Netzwerke des ÖPWZ können bis 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.

VI.3. Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Das ÖPWZ behält sich vor, TeilnehmerInnen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn wesentliche Gründe vorliegen, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen TeilnehmerInnen, Vortragenden oder ÖPWZ-MitarbeiterInnen führen. Bei Zahlungsverzug besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
  

VII. Programmänderungen/Absage

VII.1. für Veranstaltungen
Veranstaltungen werden langfristig geplant. Um auch aktuelle (z.B. gesetzliche) Entwicklungen berücksichtigen zu können, behält sich das ÖPWZ dadurch bedingte Programmänderungen vor. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine MindestteilnehmerInnenanzahl gebunden. Deshalb behält sich das ÖPWZ vor, aus wirtschaftlichen Gründen, Veranstaltungen abzusagen. Außerdem kann es aus organisatorischen Gründen zu einem Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb der jeweiligen Stadt kommen.

Aufgrund von kurzfristiger Verhinderung (z.B. Krankheit) eines/einer Vortragenden oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) kann es zu einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung kommen. Dies betrifft auch alle Einschränkungen aufgrund einer Pandemie.

In jedem Fall werden TeilnehmerInnen über Änderungen und Absagen so rasch als möglich schriftlich per E-Mail und wenn möglich auch telefonisch informiert. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann nicht gegenüber dem ÖPWZ abgeleitet werden.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden per Überweisung rückerstattet – bei Lehrgängen und Akademien anteilig, sofern kein geeigneter Ersatztermin von dem/der TeilnehmerIn angenommen werden konnte.

VII.2. von Treffen der Foren & Netzwerke
Wenn einzelne Treffen innerhalb eines Forums aus welchem Grund auch immer nicht stattfinden oder kurzfristig abgesagt werden müssen, entstehen weder Rückerstattungsanspruch noch eine Übernahme von Reisekosten gegenüber dem ÖPWZ.

VIII. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Seminare/firmeninterne Trainings

Ein bindendes Angebot erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe der Buchung per Online-Buchung, Fax, E-Mail oder Brief.

Für alle Inhouse-Angebote gelten, außer es ist schriftlich ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen: Bis 4 Wochen vor Beginn: kostenfreies Storno. Bis 2 Wochen vor Beginn werden 25 %, ab 2 Wochen vor Beginn werden 50 % und ab einer Woche vor Beginn: 100 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt (zuzüglich 20 % MWSt.). Beauftragte externe Buchungen (z.B. Hotels, Flüge, usw.) werden die anfallenden Stornokosten direkt weiterverrechnet.

VIV. Mangel und Gewährleistung

Nach ihrer Entdeckung sind Mängel unverzüglich zu rügen. Findet keine oder eine nicht rechtzeitig erhoben Mängelrüge statt, gilt die Leistung als genehmigt. In diesen Fällen ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatz und das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängel ausgeschlossen.

Das ÖPWZ behält sich bei Gewährleistungsansprüchen das Wahlrecht vor, durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung diesen zu erfüllen, sofern kein gesetzliches Recht auf Wandlung besteht.
 

X. Haftungsbeschränkung

Das ÖPWZ haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, dies ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MitarbeiterInnen des ÖPWZ zurückzuführen, wofür der/die AnspruchstellerIn nachweispflichtig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Pausen im Vortragsraum verbleiben, haftet das ÖPWZ – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall. Weiters wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Räumlichkeiten einschließlich Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen des ÖPWZ ereignen.
  

XI. Aufrechnungsverbot

Für alle Veranstaltungen, Foren & Netzwerke sowie Bestellung von Publikationen ist eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des ÖPWZ mit Gegenforderungen – welcher Art und welchem Grunde nach auch immer – ausgeschlossen.
   

XII. Urheberrecht

Die im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen oder von ÖPWZ herausgegebener Publikationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des ÖPWZ bzw. dem angegebenen Rechteinhaber vervielfältigt, gesendet oder online zur Verfügung gestellt oder in irgendeiner Art gewerblich genutzt werden, sofern keine freie Werknutzung anwendbar ist. Dies gilt sinngemäß auch für die firmeninterne Verbreitung und Nutzung.

XIII. Formvorschriften

Alle Vereinbarungen, nachträglichen Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und dgl. bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform (Fax und E-Mail sind auch zulässig).
   

XIV. Rechtswahl

Auf alle Verträge, die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen, ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  

XV. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien. Das ÖPWZ behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.


Stand: 20. Oktober 2022