Bildungsförderung
Das ÖPWZ ist österreichweit anerkannter und zertifizierter Bildungsträger.
In Österreich bestehen zahlreiche Förderungen für Unternehmen, Arbeitnehmer:innen und Arbeitssuchende für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung. Die Voraussetzungen, um diese zu erhalten, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern für Fragen und Informationen zur Verfügung und übermitteln Ihnen die für Ihre Antragstellung erforderlichen Kostenvoranschläge. Die Antragstellung selbst erfolgt direkt bei Ihrer zuständigen Förderstelle.
Für Ihren Kostenvoranschlag beim AMS brauchen wir von Ihnen diese Informationen:
- Welcher Kurs / welche Ausbildung
- Kompletter Name
- Meldeadresse
- Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum
Ihre Ansprechpartnerin
Monika Migschitz
Assistenz BildungsmanagementAMS - Arbeitsmarktservice Österreich
- AMS-Bundesgeschäftsstelle
www.ams.or.at - AMS-Geschäftsstellen in den Bundesländern
www.ams.at/sfa/sfags.html - AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
www.ams.at/wien/service-unternehmen/qualifizierung/qualifizierungsfoerderung
waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Mehr Informationen über Förderungsmöglichkeiten unter: www.waff.at
Bildungsförderung in Niederösterreich
Alle Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Stipendien_Beihilfen.html
Bildungskonto in Oberösterreich
Alle Informationen unter: www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm
kursfoerderung.at
Die Datenbank zur Ihrer Weiterbildungsförderung
Mehr Informationen unter: erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/
berufsinfo.at
Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung
Mehr Informationen unter: bildungsfoerderung.bic.at/
Werbungskosten (§16 Abs. 1 Z 10 EStG)
Unselbstständige Erwerbstätige können selbst getragene Aufwendungen für Aus-, Fortbildung- und Umschulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuerklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Unter www.bmf.gv.at/ im Bereich "Findok" und "Richtlinien (PDF)" in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 sind ausführliche Hinweise enthalten.