Personalmanagement - HR-Management - Arbeitsrecht

Arbeitskräfteüberlassung

  • Abgrenzung Arbeitskräfteüberlassung / Outsourcing
  • Risiko einer unrichtigen Qualifikation von Arbeitskräfteüberlassung als Leistung im Rahmen eines Werkvertrags
  • Vertragsgestaltung
  • Gleichbehandlung / Diskriminierungsverbot
  • Entgeltfragen
  • Arbeitszeit
  • Arbeitskräfteüberlassung und Betriebsrat
  • Wer haftet wann und wofür?
  • Arbeitskräfteüberlassung mit Auslandsbezug
  • Auswirkungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

Ihr Nutzen

Durch Arbeitskräfteüberlassung / Leiharbeit kann der Personalbedarf flexibel gestaltet werden. Ohne langfristige Bindungen kann so flexibler auf die Marktlage (Engpässe, Auftragsspitzen) reagiert, die Eignung überlassener MitarbeiterInnen getestet und der Personalaufwand (in der Bilanz) geringgehalten werden.

Aus dem „Dreiecksverhältnis“ Überlasser – Beschäftiger – Arbeitnehmer ergeben sich oft Unsicherheiten, wer wofür zuständig ist. Dieses Seminar zeigt Ihnen, welche gesetzlichen Regelungen Sie zu beachten haben, um Risiken zu minimieren und diese Beschäftigungsform rechtlich optimiert einzusetzen.

Dieses Seminar kann für die Fortbildung gem. § 33 (3) BibuG angerechnet werden.

Termine

26.
März bis 27. März 2026
Jetzt anmelden Mehr Details

Arbeitskräfteüberlassung

26. März - 27. März 2026 | 09:00 - 12:30 Uhr | online
Dr. Jonathan Moritz
€ 610,- exkl. MwSt., € 550,- exkl. MwSt. Forum Vorteilspreis
Inklusive Arbeitsunterlagen und ÖPWZ-Zertifikat
Rücktritt: Bis zu 2 Wochen vor dem Beginn können Sie kostenlos schriftlich stornieren. Danach werden 50 % der Seminargebühr verrechnet, ab dem (ersten) Seminartag ist die volle Seminargebühr zu bezahlen.

Seminarinhalt

Was ist Arbeitskräfteüberlassung / Leiharbeit und wie ist sie geregelt?

  • (Echte) Arbeitskräfteüberlassung vs. (bloße) Arbeitsvermittlung vs. Werkvertrag
  • Verschleiertes Arbeitsverhältnis – wo sind die Risiken?
  • Wer ist Vertragspartner im Dreiecksverhältnis? (Überlasser / Beschäftiger / Arbeitnehmer:in)
  • Regelungen und Ausnahmen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Regelungen und Ausnahmen in der Gewerbeordnung
  • Anwendbare Kollektivverträge

Fragen der Vertragsgestaltung

  • Überlasser – Arbeitnehmer:in (Arbeitsverhältnis)  
  1. Erforderliche Zustimmung von Arbeitnehmer:innen
  2. Mitteilungspflicht des Überlassers
  3. Grundvereinbarung zwischen Überlasser und Arbeitnehmer:in
  4. Vertragliche Mindestbedingungen
  5. Verbotene Klauseln
  • Überlasser – Beschäftiger (Überlassungsverhältnis)
  1. Vertragsnatur und Konstruktion, Rahmenvertrag
  2. Umgehungsverbote
  3. Informationspflichten?
  • Beschäftiger – Arbeitnehmer:in (Beschäftigungsverhältnis)

Gleichbehandlung / Diskriminierungsverbot

  • Pflicht für Beschäftiger
  • Abhilfe durch Überlasser, Ersatzanspruch

Entgeltfragen / Betriebspension / Wohlfahrtseinrichtungen

  • Grundentgelt – Entgelt für Stehzeiten – Entgelt während Überlassung
  • Kollektivvertragliche Normen und Bedachtnahme auf BV?
  • Annäherung an Arbeitnehmer:in des Beschäftigers?
  • Auszahlungsmodalitäten
  • Haftung des Beschäftigers
  • Einbeziehung überlassener Arbeitnehmer:innen in Betriebspension
  • Zugang überlassener Arbeitnehmer:innen zu Wohlfahrtseinrichtungen

Arbeitszeitfragen

  • Wie ist die Arbeitszeit zu regeln? Was ist verboten?
  • Kollektivvertragliche Normen und Bedachtnahme auf BV?
  • Teilzeitbeschäftigung

Arbeitnehmer:innenschutz

  • Wer ist wofür zuständig?
  • Beschäftiger als „quasi-Arbeitgeber“?
  • Spezielle Informations- und Aufklärungspflich-ten des Überlassers und des Beschäftigers

Haftungsfragen

  • Wofür haften Arbeitnehmer:innen? (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)
  • Wofür haften Überlasser und Beschäftiger? (Personen- und Sachschäden, Fürsorgepflicht, Entgelt)

Arbeitskräfteüberlassung und Betriebsverfassung

  • Der „Arbeitnehmerbegriff“ des § 36 ArbVG
  • Der Betriebsrat des Beschäftigerbetriebes
  1. Spezielle Mitwirkung bei der Einstellung
  2. Betriebsvereinbarung über Grundsätze der Beschäftigung von Leiharbeitskräften
  3. Schutz der Stammbelegschaft
  4. In welchen Belangen vertritt er Leiharbeitnehmer:innen? 
  • Der Betriebsrat des Überlasserbetriebes
  1. Wie weit vertritt er? Wofür ist er zuständig?

Praxisprobleme mit besonderen Herausforderungen:
Kündigungen, Versetzungen und Betriebsvereinbarungen

Wichtig für

  • Beschäftiger
  • Überlasser
  • Geschäftsführer:innen
  • Personalleiter:innen
  • Führungskräfte mit Personalverantwortung
  • Mitarbeiter:innen der Personalabteilung
  • Personalverrechner:innen
  • Unternehmensjurist:innen
  • Compliance Officer
  • Betriebsrät:innen
  • Fach- und Führungskräfte aus Einkauf und Supply Manangement

Ihre Referent:innen

Arbeitskräfteüberlassung rechtssicher steuern – Flexibilität nutzen, Risiken beherrschen

Arbeitskräfteüberlassung schafft jene Flexibilität, die Unternehmen brauchen, um auf Auftragsspitzen, Fachkräftemangel und volatile Märkte zu reagieren. Gleichzeitig zählt sie zu den rechtlich sensibelsten Beschäftigungsformen. Schon kleine Fehler in der Qualifikation, Vertragsgestaltung oder praktischen Umsetzung können erhebliche finanzielle, arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dieses Seminar richtet sich an all jene, die Arbeitskräfteüberlassung nicht nur einsetzen, sondern "beherrschen" wollen.

Der Fokus liegt auf einem Verständnis der rechtlichen Grundlagen und ihrer praktischen Bedeutung. Die Teilnehmer:innen setzen sich intensiv mit der Frage auseinander, was Arbeitskräfteüberlassung im rechtlichen Sinn tatsächlich ist – und wo die Grenzen zu Arbeitsvermittlung, Outsourcing und Werkvertrag verlaufen. Gerade diese Abgrenzung ist in der Praxis von entscheidender Bedeutung. Wer hier falsch liegt, riskiert die Umqualifizierung bestehender Vertragsmodelle mit weitreichenden Folgen. 

Wichtig ist, das charakteristischen Dreiecksverhältnis zwischen Überlasser, Beschäftiger und Arbeitnehmer:in zu verstehen. In diesem Spannungsfeld entstehen häufig Unsicherheiten darüber, wer wofür verantwortlich ist – etwa bei Entgeltfragen, Arbeitszeit, Arbeitnehmer:innenschutz oder Haftung. Die Teilnehmer:innen gewinnen ein klares Bild der jeweiligen Zuständigkeiten und lernen, wie gesetzliche Regelungen gezielt genutzt werden können, um Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln und Konfliktpotenziale zu reduzieren.

Die rechtssichere Vertragsgestaltung

Die Teilnehmer:innen erfahren, worauf es bei Arbeitsverträgen zwischen Überlasser und Arbeitnehmer:in ebenso ankommt wie bei Überlassungsvereinbarungen zwischen Überlasser und Beschäftiger. Sie lernen, welche Mindeststandards zwingend einzuhalten sind, welche Klauseln unzulässig sind und welche Informations- und Mitteilungspflichten bestehen. Gerade auf Beschäftigerseite gibt es etliche Melde- und Informationspflichten, die in der Praxis häufig unbekannt sind.

Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot spielen in der Arbeitskräfteüberlassung eine zentrale Rolle. Das Seminar vermittelt ein klares Verständnis der Pflichten des Beschäftigers und zeigt auf, wie überlassene Arbeitnehmer:innen rechtlich korrekt in bestehende Strukturen eingebunden werden. Die Teilnehmer:innen lernen, wie Entgelt, Arbeitszeit, betriebliche Zusatzleistungen und der Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen rechtssicher gestaltet werden können – und welche Konsequenzen drohen, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden.

Auch Entgelt- und Arbeitszeitfragen werden umfassend beleuchtet. Die Teilnehmer:innen setzen sich mit der Zusammensetzung des Entgelts, mit Stehzeiten, kollektivvertraglichen Vorgaben und Besonderheiten während der Überlassung auseinander. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen und erfahren, wo gesetzliche Grenzen verlaufen.

Ein Praxisthema ist der Arbeitnehmer:innenschutz. Welche Pflichten haben jeweils Überlasser und Beschäftiger? In welchen Bereichen agiert der Beschäftiger faktisch wie ein Arbeitgeber? Was muss der Überlasser bereitstellen? Informations-, Aufklärungs- und Schutzpflichten werden praxisnah eingeordnet und in ihren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag analysiert.

Haftungsfragen ziehen sich als roter Faden durch das gesamte Seminar, da diese in der Praxis häufig Auslöser von Problemen sind. Die Teilnehmer:innen lernen, wofür Arbeitnehmer:innen haften können und wo die Grenzen dieser Haftung liegen. Ebenso wird deutlich, in welchen Konstellationen Überlasser oder Beschäftiger für Personen- und Sachschäden, Entgeltansprüche oder Verletzungen der Fürsorgepflicht einstehen müssen. Dieses Wissen ermöglicht eine realistische Risikoeinschätzung und eine vorausschauende Gestaltung von Prozessen und Vereinbarungen.

Abgerundet wird das Seminar durch die Auseinandersetzung mit der Arbeitskräfteüberlassung im Kontext der Betriebsverfassung. Die Rolle der Betriebsräte im Überlasser- und im Beschäftigerbetrieb wird ebenso beleuchtet wie deren Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

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