Management - Unternehmenspraxis

Arbeitsrecht Österreich und Deutschland

Wichtige Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Arbeitsrecht
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsanspruch
  • Betriebsrat

Ihr Nutzen

Viele Unternehmen sind sowohl in Österreich als auch Österreich tätig. Vielfach gibt es grenzüberschreitende Konzernverhältnisse. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an österreichische HR Expertinnen und Experten, die in ihrem Berufsalltag mit Fragen des deutschen Arbeitsrechts in Berührung kommen.

Wer international denkt, muss arbeitsrechtlich doppelt denken

Dieses Seminar ist mehr als ein Rechtsvergleich. Es ist eine Investition in Klarheit, Sicherheit und Handlungskompetenz für alle, die grenzüberschreitend tätig sind oder in ihrem beruflichen Alltag mit arbeitsrechtlichen Fragen in beiden Ländern zu tun haben. Es bietet einen doppelten Blick – aber mit einem Ziel: arbeitsrechtliche Souveränität in zwei Systemen, die einander ähnlich scheinen, aber oft sehr unterschiedlich wirken.

Termine

12.
November 2025
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Arbeitsrecht Österreich und Deutschland

12. November 2025 | 13:00 - 16:30 Uhr | online
Dr.in Karolin Andréewitch-Wallner, Dr. Kilian Friemel, Mag. Walter Pöschl

Wichtig für

Alle, die beide Rechtssysteme anwenden müssen oder aus Deutschland kommen und in Österreich arbeiten. Dieses Seminar richtet sich insbesondere an:
  • Geschäftsführer:innen
  • Führungskräfte aller Unternehmensbereiche
  • HR-Manager:innen
  • Betriebsrät:innen
  • Compliance Manager:innen

Arbeitsrecht zwischen zwei Welten – was ähnlich klingt, aber anders wirkt

Wer Arbeitsrecht in Österreich kennt, glaubt oft, auch in Deutschland den Durchblick zu haben – und umgekehrt. Schließlich sprechen wir von gemeinsamen Begriffen: Arbeitsvertrag, Mindestlohn, Kündigungsschutz, Betriebsrat. Doch hinter diesen Begriffen verbergen sich in den beiden Ländern mitunter vollkommen unterschiedliche rechtliche Konzepte, Wirkmechanismen und Auswirkungen in der Praxis. Was oberflächlich vertraut wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als System mit eigener innerer Logik. Genau hier setzt dieses Seminar an: Es bringt Licht in die feinen – und oft entscheidenden – Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Arbeitsrecht.

Gerade für HR-Manager:innen aber auch Führungskräfte, die in Konzernstrukturen arbeiten oder Verantwortung über Grenzen hinweg tragen, ist diese Doppelkompetenz unerlässlich. Denn selbst kleine rechtliche Unterschiede können in der betrieblichen Umsetzung große Auswirkungen haben – sowohl auf die Belegschaft als auch auf die rechtliche Absicherung von Unternehmen.

Ein duales Verständnis für mehr Handlungssicherheit

In diesem Seminar werden zentrale Themen des Arbeitsrechts vergleichend aufbereitet: von der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die Gestaltung der Arbeitszeit, das Ende des Dienstverhältnisses bis hin zu kollektivrechtlichen Fragen wie Betriebsrat und Mitbestimmung. Die Teilnehmenden erhalten nicht nur eine theoretische Gegenüberstellung, sondern ein praxisnahes Verständnis der jeweiligen Systeme.

Beispiel Kündigungsschutz:
In Deutschland ist er gesetzlich streng geregelt, vor allem in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden. In Österreich hingegen sind es Kollektivverträge und das allgemeine bürgerliche Recht, die Spielräume eröffnen – oder beschränken. Wer hier mit oberflächlichem Wissen agiert, riskiert folgenschwere Fehleinschätzungen. Dieses Seminar schafft Sicherheit – durch Systemvergleich, Fallbeispiele und einen Blick auf die realen Konsequenzen der unterschiedlichen Rechtslagen.


Begriff ist nicht gleich Bedeutung

Ein besonderer Mehrwert liegt in der sprachlichen Differenzierung. Denn vieles klingt gleich – ist aber nicht dasselbe. So suggerieren etwa die Begriffe „Betriebsrat“ oder „Urlaubsanspruch“ eine Ähnlichkeit, die sich bei näherer Betrachtung schnell relativiert. In Deutschland verfügt der Betriebsrat über tiefgreifende Mitbestimmungsrechte, die in Österreich deutlich eingeschränkter sind. Wer sich dieser Unterschiede nicht bewusst ist, setzt Maßnahmen womöglich an der falschen Stelle an – mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Auch beim Thema Mindestlohn zeigt sich das Spannungsfeld deutlich: Während in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn gilt, basiert das österreichische System auf kollektivvertraglichen Lösungen. Das führt nicht nur zu unterschiedlichen Lohnhöhen, sondern auch zu variierender Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit.


Zwei Länder, zwei Denkweisen – ein Seminar, das beides verbindet

Die Stärke des Seminars liegt nicht zuletzt in der Zusammensetzung des Referententeams: Mit Expert:innen aus beiden Ländern – darunter hochkarätige Jurist:innen mit Spezialisierung auf grenzüberschreitende arbeitsrechtliche Fragen – wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch ein echtes Verständnis für die jeweiligen nationalen Denkweisen geschaffen.

Wer beide Systeme kennt, kann besser entscheiden

Gerade im Bereich grenzüberschreitender Personalplanung, internationaler Entsendungen oder bei Restrukturierungen sind fundierte Kenntnisse beider Rechtsordnungen kein „Nice to have“, sondern ein betriebswirtschaftliches Erfordernis. Dieses Seminar legt den Fokus deshalb nicht nur auf gesetzliche Grundlagen, sondern auf konkrete Handlungsspielräume in der betrieblichen Praxis.

Denn Arbeitsrecht ist kein Selbstzweck – es ist ein Werkzeug. Und wie jedes Werkzeug muss man es im jeweiligen System zu führen wissen. Dieses Seminar lehrt die Unterschiede, macht sie verstehbar und damit handhabbar. Es hilft HR-Manager:innen, Führungskräften und Entscheidungsträger:innen, Risiken zu erkennen, Fehler zu vermeiden und Chancen im jeweils anderen System zu nutzen.


Wissen, wo die Linie verläuft – und wann man sie besser nicht überschreitet

Von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, von der betrieblichen Mitbestimmung bis zur Arbeitskräfteüberlassung: Wer beide Systeme kennt, weiß, wo Fallstricke lauern – und wie man sie vermeidet. Das Seminar gibt Einblick in reale Anwendungsfälle, beleuchtet Grauzonen und stellt Werkzeuge bereit, mit denen man die arbeitsrechtlichen Anforderungen souverän meistert.

Gerade Themen wie das nachvertragliche Konkurrenzverbot oder Fragen der Verschwiegenheitspflicht entwickeln im Ländervergleich eine besondere Brisanz: Während in Deutschland etwa eine Karenzentschädigung verpflichtend ist, kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zahlung eine bindende Konkurrenzklausel bestehen. Wer hier unvorbereitet agiert, läuft Gefahr, Prozesse zu verlieren oder Fachkräfte zu binden, die man eigentlich freisetzen wollte.

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