Arbeitskräfteüberlassung
Ihr Nutzen
Aus dem „Dreiecksverhältnis“ Überlasser – Beschäftiger – Arbeitnehmer ergeben sich oft Unsicherheiten, wer wofür zuständig ist. Dieses Seminar zeigt Ihnen, welche gesetzlichen Regelungen Sie zu beachten haben, um Risiken zu minimieren und diese Beschäftigungsform rechtlich optimiert einzusetzen.
Dieses Seminar kann für die Fortbildung gem. § 33 (3) BibuG angerechnet werden.
Termine
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