Lehrgang Exportkontrolle & Export Compliance
Ihr Nutzen
Die Grundlagen der Exportkontrolle & Export Compliance bilden das österreichische Außenwirtschaftsrecht, das EU-Export- und Sanktionsrecht und – bei Gütern mit US-Ursprung bzw. beteiligten US-Personen und US-Unternehmen – das US-Exportrecht. Der Status, der unter anderem auch auf Güter, Länder und Personen bezogene Einschränkungen umfassenden, rechtlichen Bestimmungen ist für Unternehmen und beteiligte Personen bei jedem Exportgeschäft zu überprüfen, um etwaige Gesetzesverletzungen und damit verbundene Strafen zu vermeiden.
Export-Profi
Für exportierende Unternehmen ist es deshalb unumgänglich, eine Exportkontrollexpertin/einen Exportkontrollexperten im Haus zu haben, die/der die Einhaltung der exportrelevanten Gesetze und Vorschriften gewährleistet und zu deren Sicherstellung ein internes Compliance-Programm (Organisations- und Arbeitsanweisungen) erstellt und überwacht.
Ausfuhrverantwortlicher
= verantwortlicher Beauftragter gemäß § 50 AußWG 2011.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten. Dennoch wird ein verantwortlicher Beauftragter in exportierenden Unternehmen zusehends eine Notwendigkeit: Die gemäß Außenwirtschaftsgesetz 2011 vorgeschriebene elektronische Antragstellung, die Erteilung von Allgemein- bzw. Globalgenehmigungen, die Zertifizierung von Unternehmen sowie eventuelle Bedingungen für eine Genehmigung setzen die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten voraus.
Diese Ausbildung vermittelt Ihnen das nötige Wissen, das für eine qualifizierte Bewältigung der Aufgaben und Pflichten der Exportbeauftragten, Exportleiter:innen oder Ausfuhrverantwortlichen notwendig ist. Dieser Lehrgang schafft damit die Sicherheit und Kompetenz, die Verantwortung dieser Funktionen souverän übernehmen zu können.
Buchbar als Gesamtausbildung oder als Einzelseminare.
Termine
Seminarinhalt
Teil 1 – Außenwirtschaftsrecht | EU-Dual-Use-Güterverordnung
- Rechtliche Rahmenbedingungen des österreichischen, europäischen und internationalen Außenwirtschaftsrechts
- Überblick über Militärgüter, Dual-Use-Güter, sonstige Güter und sensible Güterverwendungen
- Melde-, Genehmigungs- und Hinweispflichten sowie bestehende Verbote
- Zentrale Begriffe wie Ausfuhr, Verbringung, Ausführer, Technologietransfer und technische Unterstützung
- Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie Allgemein-, Global- und Einzelgenehmigungen
- Aufbau, Klassifizierung und Anwendung der EU-Dual-Use-Güterliste
- „Catch-all“-Klauseln, sensible Endverwendungen und Möglichkeiten zur Risikominimierung
Teil 2 – Militärgüter | Embargos & Sanktionen | Verantwortlicher Beauftragter | Internes Compliance-Programm
- Definition und exportkontrollrechtliche Behandlung von Militärgütern und Kriegsmaterial
- Genehmigungspflichten bei Ausfuhr, innergemeinschaftlicher Verbringung, Vermittlung und Technologietransfer
- Allgemeingenehmigungen, Zertifizierung und Ausnahmen von Genehmigungspflichten
- Personen- und länderbezogene Sanktionen, Sanktionslisten und Bereitstellungsverbote
- Aktuelle Embargos und Sanktionen sowie ausgewählte internationale Exportkontrollthemen
- Voraussetzungen, Bestellung, Aufgaben und Pflichten des verantwortlichen Beauftragten
- Aufbau eines internen Compliance-Programms mit Zuständigkeiten, Screening, Schulungen, Audits und Dokumentation
Teil 3 – US-(Re-)Exportkontrolle inkl. US-Embargos & Sanktionen
- Rechtsgrundlagen und zentrale Begriffsbestimmungen der US-Exportkontrolle
- Anwendbarkeit des US-Exportrechts auf österreichische Unternehmen
- International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und Export Administration Regulations (EAR)
- Commerce Control List (CCL) und Commerce Country Chart (CCC)
- Re-Export von US-Gütern, US-Technologie und ausländischen Produkten mit US-Anteil
- De-minimis-Regel sowie direkte Produkte US-amerikanischer Technologie oder Software
- Exportgenehmigungen, License Exceptions, Sanktionen, Embargos, „Black Lists“ und Strafbestimmungen
Wichtig für
- Mitglieder der Geschäftsleitung, Geschäftsführer:innen, Vorstandsmitglieder
- Exportabteilungsleiter:innen und Exportkontrollbeauftragte
- Logistik-Manager:innen
- Ausfuhrverantwortliche
- Supply Chain-Manager:innen
- Compliance-Verantwortliche
- Leiter:innen der Rechtsabteilung
auch als Einzelseminare buchbar
Außenwirtschaftsrecht | EU-Dual-Use-Güterverordnung
- 20. April 2027, hybrid - online Teilnahme, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag. Igor Sekardi, MAIS MBA
- 20. April 2027, hybrid - Teilnahme in Wien, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag. Igor Sekardi, MAIS MBA
Militärgüter | Embargos und Sanktionen | Verantwortlicher Beauftragter | Internes Compliance-Programm
- 21. April 2027, hybrid - online Teilnahme, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag.a Gabriela Scopp
- 21. April 2027, hybrid - Teilnahme in Wien, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag.a Gabriela Scopp
US-(Re-)Exportkontrolle inkl. US-Embargos & Sanktionen
- 22. April 2027, hybrid - online Teilnahme, Mag.a Gabriela Scopp
- 22. April 2027, hybrid - Teilnahme in Wien, Mag.a Gabriela Scopp
Außenwirtschaftsrecht | EU-Dual-Use-Güterverordnung
- 20. April 2027, hybrid - online Teilnahme, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag. Igor Sekardi, MAIS MBA
- 20. April 2027, hybrid - Teilnahme in Wien, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag. Igor Sekardi, MAIS MBA
Militärgüter | Embargos und Sanktionen | Verantwortlicher Beauftragter | Internes Compliance-Programm
- 21. April 2027, hybrid - online Teilnahme, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag.a Gabriela Scopp
- 21. April 2027, hybrid - Teilnahme in Wien, Mag. Martin Eckel, LL.M., Mag.a Gabriela Scopp
US-(Re-)Exportkontrolle inkl. US-Embargos & Sanktionen
- 22. April 2027, hybrid - online Teilnahme, Mag.a Gabriela Scopp
- 22. April 2027, hybrid - Teilnahme in Wien, Mag.a Gabriela Scopp
Unverzichtbar für exportierende Unternehmen
Für exportierende Unternehmen ist es unerlässlich, über fundierte Exportkontrollkompetenz im eigenen Haus zu verfügen. Exportkontrollexpertinnen und -experten stellen sicher, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und exportrelevanten Vorschriften eingehalten werden. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Prüfung und Bewertung von Exportvorgängen, die Festlegung klarer interner Abläufe und Verantwortlichkeiten sowie die Erstellung, Umsetzung und laufende Überwachung eines internen Compliance-Programms (ICP). Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag dazu, rechtliche Risiken zu minimieren und die Exportkontrolle im Unternehmen verlässlich zu verankern.
Der Lehrgang Exportkontrolle & Export Compliance vermittelt das dafür erforderliche Fachwissen und die praxisbezogenen Kompetenzen, um diese Aufgaben und Anforderungen im Unternehmen fachgerecht wahrzunehmen und umzusetzen.
Export-Know-how für die Praxis mit drei Schwerpunkten
Den Lehrgang Exportkontrolle & Export Compliance können Sie als Gesamtausbildung oder als Einzeltage buchen.
Schwerpunkte des ersten Tages sind das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnungen, Dual-Use, Genehmigungspflichten, Aspekte des Technologietransfers, aber auch damit zusammenhängende Verbote, Strafbestimmungen und Maßnahmen zur Risikominimierung.
Am zweiten Tag befassen wir uns mit dem Komplex der Militärgüter, mit Embargos und Sanktionen und machen eine praktische Risikoanalyse. Am Nachmittag behandeln wir die Aufgaben und Pflichten eines verantwortlichen Beauftragten und besprechen alle Punkte, die in einem internen Compliance-Programm enthalten sein sollten.
Der dritte Tag widmet sich der US-(Re-)Exportkontrolle. Sie erfahren, was bei US-Exporten, US-Gütern und US-Technologie zu beachten ist, welche Genehmigungspflichten Sie dafür brauchen, was Sie über Verbote, Embargos, Sanktionen und Strafbestimmungen wissen sollten und wie Sie Risiken im Vorfeld minimieren.
Flexibel buchbar – einzeln oder als Lehrgang mit Preisvorteil
Alle drei Teile des Lehrgangs sind einzeln buchbar und eignen sich auch als gezielte Weiterbildung zu spezifischen Fragestellungen der Exportkontrolle. Gleichzeitig bietet die Buchung des gesamten Lehrgangs einen inhaltlich abgestimmten Gesamtüberblick über nationale, europäische und US-amerikanische Exportvorschriften – inklusive attraktiven Vorteilspreises. So entscheiden Sie flexibel, wie tief Sie einsteigen möchten.
Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Lehrgang keine Berechtigung zur Ausübung der Funktionen eines verantwortlichen Beauftragten oder zur Führung des Titels „verantwortlicher Beauftragter“ bzw. „Ausfuhrverantwortlicher“ erteilt.
Die Genehmigung der Bestellung einer Person zum „verantwortlichen Beauftragten“ und dem damit verbundenen Führen dieses Titels erfolgt ausschließlich durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf Antrag des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Testimonials
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