Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Österreichischen Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrums und der ÖPWZ GmbH (kurz ÖPWZ) für Veranstaltungen, Foren & Netzwerke, Inhouse-Seminare und firmeninterne Trainings sowie Publikationen
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Der Begriff „Veranstaltung” umfasst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle vom ÖPWZ veranstalteten oder in Kooperation veranstalteten Seminare, Lehrgänge, Akademien und Tagungen.
„Foren & Netzwerke" bezeichnen hier die Plattformen für den Wissens- und Erfahrungsaustausch des ÖPWZ. Diese sind u. a. Forum Personal, Forum Personalverrechnung, Forum Lehrlingsausbildung, Forum Einkauf, Forum Finanzen, Forum Recht & Compliance und Forum Ideen & Innovation.
Als „Publikationen” gelten alle vom ÖPWZ allein oder gemeinsam mit Dritten herausgegebenen Studien, Umfragen, Druckwerke, Online-Artikel, Broschüren, Bücher und sonstigen Veröffentlichungen.
„Vertragspartner” ist jene natürliche oder juristische Person, in deren Namen die Anmeldung, der Beitritt oder die Bestellung erfolgt.
„Teilnehmer:in” ist die an einer Veranstaltung teilnehmende Person.
„Rechnungsempfänger:in” ist jene Person oder Organisation, an die die Rechnung übermittelt wird. Eine vom Vertragspartner abweichende Rechnungsempfängerin bzw. ein abweichender Rechnungsempfänger muss ausdrücklich vom Vertragspartner genannt werden.
„Verbraucher:in” ist ein:e Vertragspartner:in im Sinne des § 1 KSchG.
I. Geltung
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Veranstalter/ÖPWZ-Vertragspartner
| Österreichisches Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum (ÖPWZ) Vereinsregisternummer: 598402620 Behörde gem. ECG: Landespolizeidirektion Wien | ÖPWZ GmbH (ÖPWZ) Firmennummer: FN 518909b Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt des I. Bezirkes, Wien |
| Rockhgasse 6 1010 Wien Telefon: +43 1 533 86 36-0 Fax: +43 1 533 86 36-36 E-Mail: office(at)opwz.com Web: www.opwz.com UID-Nummer: ATU37676403 | Rockhgasse 6 1010 Wien Telefon: +43 1 533 86 36-0 Fax: +43 1 533 86 36-36 E-Mail: office(at)opwz.com Web: www.opwz.com UID-Nummer: ATU74726969 |
Auf dem jeweiligen Angebotsfolder ist der genaue Veranstalter angeführt – für Weiterbildungsveranstaltungen üblicherweise die ÖPWZ GmbH, für Foren & Netzwerke sowie Publikationen das Österreichische Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum.
III. Anmeldung/Bestellung
III.1. zu Veranstaltungen
Die Anmeldungen zu ÖPWZ-Veranstaltungen (inkl. Prüfungen) werden schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf der ÖPWZ-Homepage (www.opwz.com) entgegengenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Jede Anmeldung ist für sieben Kalendertage verbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Anmeldebestätigung (per E-Mail) durch uns als geschlossen. Grundlage für die Anmeldebestätigung sind die bei der Anmeldung angegebenen Daten.
III.2. zu Foren & Netzwerken
Die Anmeldungen zu Foren & Netzwerken werden schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf der jeweiligen Homepage entgegengenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Jede Anmeldung ist für sieben Kalendertage verbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Beitrittsbestätigung (per Post und/oder E-Mail) durch uns als geschlossen. Grundlage für die Beitrittsbestätigung sind die bei der Anmeldung angegebenen Daten.
III.3. für Publikationen
Alle Bestellungen (per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf der ÖPWZ-Homepage bzw. der jeweiligen Forum-Homepage) von Publikationen gelten als angenommen, wenn der/die Besteller:in nicht innerhalb von sieben Kalendertagen kontaktiert wird und zur Kontaktaufnahme eine gültige E-Mail-Adresse angegeben wurde. Ist die Publikation innerhalb von 30 Tagen versandfertig, erfolgt der Versand und die Rechnungslegung ohne weitere Kontaktaufnahme. Ist die Bestellung nicht innerhalb von 30 Tagen versandfertig, kontaktiert das ÖPWZ den/die Besteller:in. Die bei der Bestellung übermittelten Daten bilden die Grundlage für die Kontaktaufnahme, den Versand und die Rechnungslegung.
Die Ware kann innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des/der Besteller:in zurückgeschickt werden, sofern diese nicht entsiegelt ist. Davon ausgenommen sind Bestellungen, bei denen die Publikation per E-Mail versandt wird. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.
IV. Zahlungsbedingungen/Teilnahmegebühr/Mitgliedsbeitrag
IV.1. für Veranstaltungen
Die Teilnahmegebühr umfasst jene Leistungen, die im Angebotsfolder unter „Organisatorische Details” angeführt sind. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, sind Unterbringungs-, Übernachtungs- und Reisekosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Sofern im Angebotsfolder nichts anderes geregelt ist, sind die vollständige Teilnahme an der Ausbildung und die vollständige Entrichtung der Teilnahmegebühr Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung.
IV.2. für Foren & Netzwerke
Der auf der jeweiligen Forum-Homepage bekanntgegebene Mitgliedsbeitrag wird jährlich zuzüglich der gesetzlichen MWSt. verrechnet. Keinesfalls schließt der Mitgliedsbeitrag allfällige Reise-, Unterbringungs- und Übernachtungskosten mit ein.
IV.3. für Veranstaltungen, Foren & Netzwerke und Publikationen
Jede:r Teilnehmer:in, jedes Forum/Netzwerk-Mitglied, jede:r Besteller:in bzw. der/die jeweilige Rechnungsempfänger:in gemäß den Anmelde-/Bestelldaten (z. B. Dienstgeber) erhält für die Veranstaltung/Mitgliedschaft/Bestellung eine Rechnung. Grundlage für diese Rechnung sind die Angaben bei der Anmeldung/Bestellung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge unverzüglich auf das angegebene ÖPWZ-Konto zu überweisen.
Kosten, die aufgrund eines vom Rechnungsempfänger verschuldeten Zahlungsverzugs entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen.
Ist der Vertragspartner Verbraucher:in gemäß KSchG, gelten bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen. Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen sind nur zu ersetzen, soweit sie notwendig, angemessen und gesondert aufgeschlüsselt sind.
In allen anderen Fällen gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a.; Mahnkosten, Inkassokosten sowie sonstige Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
IV.4. für Veranstaltungen mit Kostenübernahme durch das AMS, den waff oder vergleichbare Förderstellen
Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, die von einer Förderstelle übernommenen Kosten zu übernehmen, wenn die Förderstelle diese aus welchem Grund auch immer nicht bezahlt, solange kein Verschulden auf Seiten des ÖPWZ vorliegt.
Die Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht insbesondere, wenn
- die gebuchte Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wurde,
- die Kostenübernahme widerrufen wird,
- die Buchung kostenpflichtig storniert wird oder
- sonstige Gründe bei der/dem Teilnehmer:in bestehen, die eine Zahlung der Kosten oder Stornokosten durch die Förderstelle ausschließt.
V. Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
V.1. für Veranstaltungen/Foren & Netzwerke
Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder einem Forum (Forum & Netzwerk) im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder E-Mail, und ist der/die Teilnehmer:in/das Einzelmitglied Verbraucher im Sinne des KSchG, hat diese Person ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen vierzehn Kalendertagen – gerechnet ab Vertragsabschluss (Übermittlung der Anmeldebestätigung). Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser vierzehn Kalendertage ab Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
V.2. für Publikationen
Erfolgt die Bestellung einer Publikation im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder E-Mail, steht dem/der Besteller:in als Verbraucher im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Publikationen, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab Vertragsabschluss per E-Mail an Besteller:innen geschickt wurden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
VI. Anmelderücktritt/Storno/Umbuchung
VI.1. für Veranstaltungen
Ist eine Teilnahme für eine Person aus welchem Grund auch immer nicht möglich, kann bis spätestens zum Beginn einer Veranstaltung eine Ersatzperson schriftlich genannt werden. Nach Beginn des ersten Teils einer mehrteiligen Veranstaltung ist die Nennung einer Ersatzperson nicht mehr möglich. Ein Anmelderücktritt/Storno einer Veranstaltung muss schriftlich bis zum Werktag (ausgenommen Samstag) vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Es sind folgende Stornofristen zu beachten – sofern nicht im Programmfolder anders angegeben:
Bei Lehrgängen, Akademien und Tagungen: bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Bei Seminaren: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Bei Prüfungen: Sofern im Angebotsfolder keine anderen Fristen angegeben sind, bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn, danach 100 % der Prüfungsgebühr (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Ab dem ersten Veranstaltungstag ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen/-teilen erfolgt keine anteilige Rückerstattung. In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Erscheint der/die Teilnehmer:in nicht zur Veranstaltung und wurde auch keine Ersatzperson genannt, ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
VI.2. für Foren & Netzwerke
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem in der Beitrittsbestätigung genannten Datum und wird zunächst bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die schriftliche Kündigung nicht spätestens bis zum 31. Dezember beim ÖPWZ einlangt.
VI.3. Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Das ÖPWZ kann eine teilnehmende Person aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung der Teilnahme aufgrund eines erheblichen oder wiederholten Fehlverhaltens für andere Teilnehmer:innen, Vortragende oder Mitarbeiter:innen des ÖPWZ unzumutbar ist. Soweit nach den Umständen vertretbar, ist zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Bei Zahlungsverzug kann das ÖPWZ nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen.
VII. Programmänderungen/Absage
VII.1. für Veranstaltungen
Veranstaltungen werden langfristig geplant. Um auch aktuelle (z. B. gesetzliche) Entwicklungen berücksichtigen zu können, behält sich das ÖPWZ dadurch bedingte Programmänderungen vor. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestanzahl an Teilnehmer:innen gebunden. Deshalb behält sich das ÖPWZ vor, aus wirtschaftlichen Gründen Veranstaltungen abzusagen. Außerdem kann es aus organisatorischen Gründen zu einem Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb der jeweiligen Stadt kommen.
Aufgrund der kurzfristigen Verhinderung (z. B. Krankheit) eines/einer Vortragenden oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt) kann es zu einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung kommen. Dies betrifft auch alle Einschränkungen aufgrund einer Pandemie.
In jedem Fall werden Teilnehmer:innen über Änderungen und Absagen so rasch wie möglich schriftlich per E-Mail und wenn möglich auch telefonisch informiert. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche seitens der teilnehmenden Person kann nicht gegenüber dem ÖPWZ abgeleitet werden.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden per Überweisung rückerstattet – bei Lehrgängen und Akademien anteilig, sofern kein geeigneter Ersatztermin von dem/der Teilnehmer:in angenommen werden konnte.
VII.2. von Treffen der Foren & Netzwerke
Findet ein Treffen eines Forums oder Netzwerks nicht statt, besteht nach Maßgabe der dieser AGBs weder ein Anspruch auf Rückerstattung noch auf Ersatz von Reisekosten.
VIII. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Seminare/firmeninterne Trainings
Eine verbindliche Buchung erfolgt in Schriftform, insbesondere per E-Mail.
Für alle Inhouse-Angebote gelten, außer es ist schriftlich ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen:
Bis 4 Wochen vor Beginn: kostenfreies Storno.
Bis 2 Wochen vor Beginn werden 25 %,
ab 2 Wochen vor Beginn werden 50 % und
ab einer Woche vor Beginn: 100 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Bei ausdrücklich beauftragten externen Leistungen, beispielsweise Hotel- oder Flugbuchungen, werden die tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Stornokosten weiterverrechnet.
IX. Mangel und Gewährleistung
Nach ihrer Entdeckung sind Mängel unverzüglich zu rügen. Findet keine oder eine nicht rechtzeitig erhobene Mängelrüge statt, gilt die Leistung als genehmigt. In diesen Fällen sind die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatz und das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängeln ausgeschlossen.
Das ÖPWZ behält sich bei Gewährleistungsansprüchen das Wahlrecht vor, durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung diesen zu erfüllen, sofern kein gesetzliches Recht auf Wandlung besteht.
X. Haftungsbeschränkung
Das ÖPWZ haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, dies ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeiter:innen des ÖPWZ zurückzuführen, wofür der/die Anspruchsteller:in nachweispflichtig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Pausen im Vortragsraum verbleiben, haftet das ÖPWZ – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall. Weiters wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Räumlichkeiten einschließlich Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen des ÖPWZ ereignen.
XI. Aufrechnungsverbot
Für alle Veranstaltungen, Foren & Netzwerke sowie für Bestellungen von Publikationen ist eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des ÖPWZ mit Gegenforderungen – welcher Art und welchem Grunde nach auch immer – ausgeschlossen.
XII. Urheberrecht
Die im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen und die vom ÖPWZ herausgegebenen Publikationen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des ÖPWZ bzw. der jeweils angegebenen Rechteinhaber:innen vervielfältigt, übermittelt, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise gewerblich genutzt werden, soweit keine gesetzliche freie Werknutzung eingreift. Dies gilt sinngemäß auch für die firmeninterne Verbreitung und Nutzung.
XIII. Formvorschriften
Alle Vereinbarungen, nachträglichen Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und dgl. bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform (Fax und E-Mail sind auch zulässig).
XIV. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts eingeschränkt wird.
XV. Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmer:innen wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Das ÖPWZ behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Stand: 3. August 2026